Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Liechtensteinische Treuhandkammer ist bemüht, ihre Website www.thk.li im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.thk.li.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aktuell noch nicht mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Überprüfung und Umsetzung der notwendigen Anpassungen laufen bereits. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, erfolgt eine Aktualisierung dieser Barrierefreiheitserklärung.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten (walsermedia AG, Meierhofstrasse 4, 9490 Vaduz) vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website www.thk.li auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden: [email protected]

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website www.thk.li gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden. Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.

Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
[email protected]

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