Finanzmarktaufsicht

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Bewilligungen und Zulassungen für Finanzdienstleister. Die FMA übt die laufende Aufsicht über die Treuhänder und Treuhandgesellschaften aus. Die FMA kann Bewilligungen erteilen, widerrufen und entziehen sowie Gesellschaften zwangsweise auflösen, die ohne Bewilligung nach TrHG tätig sind. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Prüfungszulassung, die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen sowie die Ahndung von Verwaltungsübertretungen.

Zudem nimmt die FMA die Aufsicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gem. SPG und der zugehörigen Erlässe wahr.

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