Disziplinarverfahren Art. 43 ff TrHG
Mitteilungen oder Anzeigen über ein Disziplinarvergehen sind an die Untersuchungsperson zu richten und bei der Geschäftsstelle der Treuhandkammer schriftlich oder elektronisch einzureichen.
Personen, die eine Mitteilung oder Anzeige an die Untersuchungsperson erstattet haben, werden über den Gang, den Abschluss und das Ergebnis des Disziplinarverfahrens nicht informiert.
Disziplinarorgane Art. 68 ff TrHG
Organe im Disziplinarverfahren sind:
- die Standeskommission
- die Untersuchungsperson
aktuelle Disziplinarorgane:
An der ordentlichen Plenarversammlung vom 26. Juni 2024 wurden folgende Personen als Mitglieder der Standeskommission sowie als Untersuchungspersonen für die Amtsperiode 01.01.2025 bis 31.12.2027 gewählt:
Mitglieder der Standeskommission
- Dr. Thomas Zwiefelhofer (Vorsitzender)
- Dr. Marco Felder (Beisitzer)
- MMag. Nicolas Reithner (Beisitzer)
Ersatzmitglieder der Standeskommission
- Stellvertreter für Vorsitzenden Dr. Thomas Zwiefelhofer: Ernst Blöchlinger
- Stellvertreter für Dr. Marco Felder: David Braubach
- Stellvertreter für MMag. Nicolas Reithner: Dr. Christian Ritzberger
Die Standeskommission kann über die Adresse der Geschäftsstelle der Treuhandkammer erreicht werden oder über die E-Mail-Adresse [email protected].
Untersuchungsperson
- Dr. Stephan Ochsner
Stv. Untersuchungsperson
- Dr. Siegfried Herzog
Die Untersuchungsperson ist für die Entgegennahme von Disziplinaranzeigen zuständig. Anzeigen können physisch bei der Geschäftsstelle der Treuhandkammer oder elektronisch per Email an [email protected] eingebracht werden .

