Fact-Sheet organlose Strukturen – Stand September 2026
Warum dieses Factsheet?
In einigen Medien wurde das Thema der «organlosen Strukturen» auch unter dem Begriff «Zombie-Trusts» oder verwaiste Strukturen aufgegriffen. Dabei kam und kommt es immer wieder zu Unklarheiten und unrichtigen Aussagen.
Dieses – regelmässig aktualisierte – Dokument erklärt die Zusammenhänge, stellt die aktuelle Faktenlage sicher und fährt aktuelle Zahlen auf.
Was sind «organlose Strukturen»?
Für die liechtensteinischen Behörden handelt es sich bei «organlosen Strukturen» (Rechtsträgern) um solche, bei denen das amtliche Verfahren zur Auflösung und Liquidation eines Rechtsträgers unterbrochen werden musste, da keine Person zum Liquidator bestellt werden kann. Diese Rechtsträger sind «organlos», da die Bestellung eines Organs bzw. Liquidators grundsätzlich für die Dauer der Geltung nationaler und ausländischer Sanktionen nicht möglich ist. Insbesondere handelt es sich hierbei um Fälle, bei denen die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) oder der Verwaltungsgerichtshof (VGH bzw. jetzt OGH als VGH) entschieden hat, dass die Einsetzung des letzten Organs gemäss Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts als Liquidator aufgrund eines bestehenden Sanktionsrisikos unzumutbar ist. Diese Fälle sind Folge der konsequenten Beachtung der Sanktionspolitik; eine Änderung dieser Situation wird grundsätzlich erst mit Aufhebung der zugrundeliegenden Sanktionen eintreten können bzw. bei Wegfall des OFAC-Bezuges.
Warum kam es in Liechtenstein im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine zu verwaisten Strukturen in Liechtenstein?
Als Folge der konsequenten liechtensteinischen Sanktionspolitik im Kontext des Kriegs in der Ukraine kam es zu Demissionen von Organen von in Liechtenstein domizilierten Rechtsträgern. Davon betroffen sind Rechtsträger, die unter die in Liechtenstein autonom nachvollzogenen Sanktionen der Europäischen Union fallen, einen generellen Russland-Bezug aufweisen oder von Sanktionsregimen anderer Partner Liechtensteins betroffen sind, darunter die Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei einem gegebenen Bezug zu US-Sanktionen – mehrheitlich handelt es sich hier um den Bezug zu designierten Wirtschaftssektoren und nicht zu sanktionieren Personen – ist aufgrund der in Liechtenstein gefassten Massnahmen die zwangsläufige Konsequenz, dass diese Rechtsträger weder fortgeführt noch liquidiert werden können und somit grundsätzlich «organlos» bleiben müssen, sofern sich die Situation nicht ändert. Die betroffenen Rechtsträger befinden sich in Liquidation, die Verfahren sind unterbrochen und die Vermögenswerte mangels handlungsfähiger Organe faktisch gesperrt. Damit bleibt sichergestellt, dass die entsprechenden Vermögenswerte nicht mehr potentiell für die Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine oder zur Umgehung nationaler oder ausländischer Sanktionen verwendet werden können.
Die Arbeit der Steuerungsgruppe seit Mitte 2025
Um die Gesamtsituation zu analysieren und ein weiteres mögliches Vorgehen bei Rechtsträgern ohne Organe aufzuzeigen, hat die Regierung Mitte 2025 eine Steuerungsgruppe eingesetzt.
Die Steuerungsgruppe hat die Fälle, in denen das Organ demissioniert hat bzw. aufgrund Sanktionierung nicht mehr handlungsfähig ist, kategorisiert und Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens analysiert und vorgeschlagen.
Bei Fällen mit Russland-Bezug, aber ohne Bezug zu nationalen oder internationalen Sanktionen, kann ein Organ gemäss Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts oder ein Liquidator eingesetzt werden. Diese Rechtsträger können weitergeführt oder liquidiert werden.
Wenn sanktionsrechtlich möglich, wurden und werden Liquidatoren eingesetzt oder die Strukturen weitergeführt. Vermögenslose Rechtsträger werden nach Durchführung des ordnungsgemässen Verfahrens im Handelsregister gelöscht.
Bei den Rechtsträgern, bei denen ein sanktionsrechtlicher Bezug vorliegt und somit der Einsetzung eines Organs – auch als Liquidator – sanktionsrechtliche Gründe entgegenstehen, bleibt es bei der Unterbrechung des amtlichen Verfahrens. Diese sind dann die sogenannten «organlosen Strukturen» im vorstehend beschriebenen Sinn, solange sich die Situation nicht ändert.
Aktueller Stand Zahlen per September 2026:
Aktuell gibt es 175 Rechtsträger ohne Organe, die einen Russlandbezug haben.
Hiervon wurde bei 144 Rechtsträgern das Verfahren unterbrochen. Diese Strukturen gelten derzeit als «organlose Strukturen».
Die anderen Rechtsträger ohne Organe (derzeit 31) befinden sich noch im laufenden Verwaltungsverfahren bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Statement der Liechtensteinischen Treuhandkammer zum Krieg in der Ukraine und den in diesem Zusammenhang weltweit verhängten Sanktionen, insbesondere den OFAC-Sanktionen der USA:
Die Treuhandkammer (THK) verurteilt die russische Invasion aufs Schärfste und ist zutiefst betroffen und besorgt über die nun bereits seit über 2 Jahren andauernden Kriegsereignisse und ihre Folgen. Die THK unterstützt die deswegen verhängten Sanktionen vorbehaltlos und hofft auf eine baldige Beendigung des Kriegs in der Ukraine sowie eine Rückkehr zu Dialog und Diplomatie.
Als einer der wichtigsten und grössten Verbände des liechtensteinischen Finanzplatzes ist die THK sich ihrer Verantwortung bewusst.
Die THK anerkennt die zentrale Rolle von Finanzintermediären hinsichtlich der weltweit verhängten Sanktionen und unterstützt die liechtensteinische Regierung in der konsequenten Umsetzung und Anwendung von Sanktionen. Die THK steht deshalb im permanenten Austausch mit den zuständigen Behörden und dem Krisenstab der Regierung.
Die THK anerkennt die Wichtigkeit der Umsetzung ausländischer Sanktionen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg, insbesondere der Sanktionen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des United States Department of the Treasury aufgrund der zentralen Rolle der USA.
Die Einhaltung dieser Sanktionen ist eine entscheidende Voraussetzung, die weltweite Effektivität derselben zu unterstützen.
Die THK spricht sich daher mit Nachdruck für die Notwendigkeit der Einhaltung der OFAC-Sanktionen gegen Russland durch alle Finanzintermediäre auf dem Liechtensteinischen Finanzplatz aus.
23.09.2024
Der Vorstand

