Ein Überblick über die wichtigsten Amtsmitteilungen

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07.01.2021
FMA

TVTG: Notwendige Registrierung
Per 1. Januar 2021 sind ausschliesslich die im Register der FMA eingetragenen VT-Dienstleister dazu berechtigt, die jeweils genannten Dienstleistungen zu erbringen.

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25.09.2020
FMA

Reminder: Übergangsfrist für bereits tätige VT-Dienstleister
Die FMA erinnert daran, dass die in Art. 50 TVTG statuierte Übergangsfrist für die Registrierung per 31. Dezember 2020 endet.

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