
Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) wurde am 20. Januar 1926 vom liechtensteinischen Landtag beschlossen und ist am 19. Februar 1926 in Kraft getreten. Das PGR basierte von Beginn an auf liberalem Gedankengut: Freiheit sowie Selbstbestimmung des Individuums standen und stehen bis heute im Mittelpunkt.
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