Cybervorfall beim Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP)

Was ist passiert

Gemäss Medienmitteilung der Regierung vom 2. August 2026 hat sich in der Nacht auf den 30. Juli 2026 eine unbekannte Täterschaft widerrechtlich Zugriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VwbP) verschafft. Dabei wurden Datenkopien von rund 31’000 Rechtsträgern abgegriffen. Das Amt für Informatik hat das betroffene System vom Netz genommen und die Datensicherung veranlasst. Die Regierung hat am Abend des 1. August 2026 einen Krisenstab unter der Leitung von Regierungschefin Brigitte Haas und Justizminister Emanuel Schädler eingesetzt. Nach aktuellem Kenntnisstand wurden keine Daten verändert oder gelöscht. Das VwbP ist bis auf Weiteres für externe Nutzer nicht verfügbar. Zwischenzeitlich wurden sicherheitshalber auch weitere Systeme vom Netz genommen.

Die Regierung stuft den Vorfall als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäss Art. 33 DSGVO ein. Die Pflicht zur Information der Betroffenen über einen solchen Vorfall liegt bei der Institution, bei der die Daten abgegriffen wurden, somit der Landesverwaltung. Da das Amt für Justiz über keine Kontaktdaten der betroffenen Personen (der wirtschaftlich berechtigten Personen) verfügt, erfolgte die nach Art. 34 DSGVO vorgeschriebene Meldung zwischenzeitlich an die Rechtsträger. Diese unterstützen bei der Information der betroffenen wirtschaftlich berechtigten Personen.

Was bedeutet der Datenabgriff konkret?

Der Zugriff auf diese Datenbank hat zur Folge, dass die Angreifer über die Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat von allen gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften verfügen. Die Regierung betont, dass die Daten kopiert wurden, die Datenbank an sich aber weder verändert noch verschlüsselt wurde. Somit verfügt die Landesverwaltung weiterhin über eine funktionierende Datenbank. Diese ist allerdings derzeit von aussen nicht erreichbar, da der Zugriff ausgesetzt wurde.

Nicht enthalten bei diesen Daten sind Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen sowie Daten zur finanziellen Situation der Rechtsträger wie Umsätze, Vermögenswerte, Höhe der Ausschüttungen, Dividenden, etc., da solche Daten im VwbP nicht erfasst werden.

Was ist der aktuelle Stand?

Nach Information der Regierung sind weiterhin die Daten weder im Darknet veröffentlicht noch zum Kauf angeboten worden, und auch ein Erpressungsversuch ist nicht erfolgt.

Die Regierung hat am Sonntag, 2. August 2026 umgehend eine Taskforce mit den Verbänden eingesetzt, in welchem die Treuhandkammer durch den Präsidenten Dr. Stefan Wenaweser sowie die Geschäftsführerin Susan Schneider-Köder vertreten ist.

Die Regierung hat eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an welche Fragen gesendet werden können. Diese wird vom Amt für Justiz betreut. Die E-Mail-Adresse lautet [email protected]. Zudem wurde eine telefonische Informationsstelle eingerichtet. Sie ist unter der Telefonnummer +423 232 90 00 wochentags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen sind auf der Fokusseite der Regierung abrufbar:

Cyberangriff auf das VwbP: Aktuelle Informationen – Im Fokus – Cyberangriff auf das VwbP: Aktuelle Informationen – Regierung des Fürstentums Liechtenstein

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