Die Regierung hat am Mittwoch, 26. Juni 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland und eine Ausweitung des Sendeverbots für russische Medienunternehmen, welche die EU am 24. Juni 2024 beschlossenen hatte, autonom nachvollzogen.
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