Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1 (Liste A – Erhöhte geografische Risiken)
Abänderung des TVTG und der TVTV zum 1. Februar
Die FMA hat die Richtlinie betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen (FMA-Richtlinie 2024/1) veröffentlicht. Diese Richtlinie ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2024 endet.
Volkswirtschaftsmonitor Q4/2023
Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht nimmt die FMA Einschätzungen zur Entwicklung der Volkswirtschaften, insbesondere der internationalen Finanzmärkte, vor. Die Ausgabe Q4/2023 ist jetzt online.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die AIPM Azur International Portfolio Management AG, Vaduz, hat per 19. Dezember 2023 auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.
Aufsichtsbehörden veröffentlichen Informationen zu nachhaltigen Finanzprodukten
Die europäischen Aufsichtsbehörden haben ein interaktives Informationsblatt zu nachhaltigen Finanzprodukten veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Verwendung von Drittstaats-Referenzwerten bis 31. Dezember 2025 möglich
Mit der DelVO (EU) 2023/2222 wird der in der BMR festgelegte Übergangszeitraum für die Verwendung von Drittstaats-Referenzwerten verlängert.
Die FMA hat die Richtlinie 2023/2 betreffend die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit (RPR-ABW) erlassen und damit die Grundsätze festgelegt, die bei der Prüfung der internen Verfahren zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit und der Berichterstattung einzuhalten sind.
Aufsichtsschwerpunkte 2024
Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1