Volkswirtschaftsmonitor Q4/2025
Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht nimmt die FMA Einschätzungen zur Entwicklung der Volkswirtschaften, insbesondere der internationalen Finanzmärkte, vor. Die Ausgabe Q4/2025 ist jetzt online.
Wegleitungen zur regelmässigen Berichterstattung aktualisiert
Die FMA hat Änderungen an den FMA-Wegleitungen 2022/6, 2022/7 und 2022/8 vorgenommen.
Bekanntmachung: Sistierung
Die Finanzmarktaufsicht informiert, dass sie mit Verfügung vom 18. Dezember 2025 betreffend den Colters Capital Fund die Sofortmassnahme im Sinne von Art. 158 Abs. 1 Bst. d Ziff. 1 AIFMG ergriffen und die sofortige Sistierung der Anteilsaus- und rückgabe aufgetragen hat.
Publikationen zum Vermögensverwaltungsstandort
Die FMA hat zwei Broschüren zum Vermögensverwaltungsstandort Liechtenstein publiziert und gibt damit einen Marktüberblick über das erste Halbjahr.
Neue Fachstelle «Wirtschaftsprüfer-Aufsicht»
Die Geschäftsleitung der FMA hat die Einrichtung der Fachstelle «Wirtschaftsprüfer-Aufsicht» beschlossen. Die neue Fachstelle wird per 1. Januar 2026 eingesetzt und übernimmt eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung im Bereich der Wirtschaftsprüfung. Die Leitung übernimmt Markus Meier, Leiter des Bereichs Banken und Geschäftsleitungsmitglied der FMA.
FMA setzt SFDR-Prüfung für das Geschäftsjahr 2025 aus
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) reagiert auf die jüngste Mitteilung der EU-Kommission vom 20. November 2025 zur Vereinfachung der Transparenzvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte und die angekündigte grundlegende Überarbeitung der SFDR-Regelungen
Erster zugelassener CASP in Liechtenstein
Die ZEUS Anstalt für Vermögensverwaltung, Gamprin-Bendern (FL-0002.130.590-7), ist gemäss Art. 60 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) mit dem heutigen Tag berechtigt, die Dienstleistung der Portfolioverwaltung von Kryptowerten zu erbringen.
FMA präsentiert Bericht zur Stabilität des Liechtensteiner Finanzsektors
Die FMA hat gestern die Ausgabe 2025 des Finanzstabilitätsberichts zum Liechtensteiner Finanzsektor veröffentlicht. Insgesamt zeigt sich der Liechtensteiner Finanzsektor stabil. An der Präsentation in Vaduz sprach Mark Branson, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Thema Finanzstabilität.
FMA-Mitteilung 2025/4 betreffend die Zulässigkeit von Vergütungen an Vermittler durch Vorsorgeeinrichtungen veröffentlicht
Erstmalige Meldepflichten gemäss SFTR für weitere Finanzintermediäre
Am 1. November 2025 wird Art. 4 Abs. 1 SFTR nunmehr auch erstmals für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, OGAW und ggf. deren Verwaltungsgesellschaften nach dem UCITSG, AIF die von AIFM nach dem AIFMG verwaltet werden, Pensionsfonds bzw. betriebliche Vorsorgeeinrichtungen, entsprechende Drittstaatsunternehmen sowie nicht-finanzielle Gegenparteien sowie alle ihre Zweigniederlassungen (unabhängig von deren Standort) in Liechtenstein wirksam.

