Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die MiCAR
Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist am 29. Juni 2023 innerhalb der EU in Kraft getreten.
Warnung: Irreführende E-Mail-Adressen
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com zu tätigen.
Senkung der Meldeschwelle für Netto-Leerverkaufspositionen
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2022/27 wird der Schwellenwert für die Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien an die zuständigen Behörden dauerhaft von 0,2% auf 0,1% geändert.
Anpassung der Länderliste A der FMA-Richtlinie 2013/1
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1219 der Kommission vom 17. Mai 2023 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 geändert.
FMA-Wegleitung 2023/03 publiziert
Die FMA hat die Wegleitung 2023/03 publiziert. Diese erläutert den „aufsichtlichen Stresstest“ sowie dessen mikroprudenzielle Relevanz und berücksichtigt zudem die spezifischen Eigenheiten der Geschäftsmodelle der liechtensteinischen Banken mit Fokus auf das Private Banking.
AFMS publiziert Empfehlung zur hohen Haushaltsverschuldung
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat verschiedenen Massnahmen beschlossen, um die identifizierten Risiken in Zusammenhang mit der hohen Haushaltsverschuldung in Liechtenstein zu adressieren. Durch die Massnahmen, welche gemeinsam mit dem Bankensektor erarbeitet wurden, sollen die Risiken nachhaltig vermindert werden, ohne dass der Zugang zu Hypotheken für Wohnimmobilien weiter eingeschränkt oder erschwert wird.
Ausserdem hat sich der AFMS in seiner 17. Sitzung mit den Auswirkungen der globalen Konjunkturentwicklungen sowie der Zinswende auf die liechtensteinische Volkswirtschaft und den Finanzsektor befasst.
Warnung
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen der Website connect[dot]kaiserpartnerag[dot]com und den E-Mail-Adressen fmuller@kaiserpartnerag[dot]com und christophstadler@kaiserpartnerag[dot]com und der liechtensteinischen KAISER PARTNER PRIVATBANK AG, Herrengasse 23, 9490 Vaduz (FL-0001.018.213-7), besteht.
Änderungen der FMA-Wegleitung 2018/7 und der FMA-Richtlinie 2013/1
Die FMA hat Änderungen bei der Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts und bei der Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts vorgenommen:
Greenwashing: Zwischenbericht der ESAs und NCAs
Mangels einer konkreten gesetzlichen Definition hat die EU-Kommission die ESAs und NCAs beauftragt, gemeinsam ein erstes Begriffsverständnis zu entwickeln. Die Zwischenberichte liegen nun vor.
Volkswirtschaftsmonitor Q2/2023
Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht nimmt die FMA Einschätzungen zur Entwicklung der Volkswirtschaften, insbesondere der internationalen Finanzmärkte, vor. Die Ausgabe Q2/2023 ist jetzt online.
FMA informiert über ihre Aufsichtspraxis
Die FMA hat heute die «FMA-Praxis 2022» veröffentlicht. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über Entscheidungen und Verfügungen der FMA sowie über Beschlüsse und Entscheidungen der FMA-Beschwerdekommission (FMA-BK), des Obergerichts (OG), des Obersten Gerichtshofes (OGH), des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) und des Staatsgerichtshofs (StGH), welche die Aufsichtsperiode 2022 betreffen. Mit der Beschreibung ausgewählter Verfahren legt die FMA dar, wie sie Aufsichtsrecht anwendet und auslegt.