Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, die Abänderung der Treuhänderprüfungsverordnung (TrHPV) beschlossen.
Die vorliegende Verordnungsanpassung steht im Zusammenhang mit der vom Landtag im April 2026 bereits beschlossenen Änderung des Treuhändergesetzes (TrHG). Die gegenständliche Anpassung auf Verordnungsebene dient der erforderlichen Konkretisierung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben.

