Die Liechtensteinische Treuhandkammer (THK) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich geregelt. Alle in Liechtenstein tätigen Treuhänder und Treuhandgesellschaften sind Mitglieder.
Die Treuhandbranche befindet sich in stetem Wandel. Umso bedeutsamer ist eine hochstehende Aus- und laufende Weiterbildung, um den hohen Standards im Liechtensteinischen Treuhandwesen zu genügen.
Die Finanzmarktaufsicht und die Disziplinarorgane der Treuhandkammer üben die Aufsicht über die Treuhänder aus.