Verordnung vom 3. Dezember 2019 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2019.330)
Verordnung vom 16. November 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (LGBl-Nr. 2021.348)
Verordnung vom 16. Juni 2020 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen (LGBl-Nr. 2020.199)
Sanktionsliste UN
Das UN Security Councel Committee genehmigte die Aufnahme der nachstehend aufgeführten Einträge in seine Sanktionsliste der Personen und Einrichtungen, die den mit den Resolutionen 2140 (2014) und 2216 (2015) des Sicherheitsrats verhängten Maßnahmen unterliegen (siehe PDF Datei im Anhang).
Die Regierung hat die automatische Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bzw. des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen. Damit sind Änderungen der UNO-Sanktionslisten in Liechtenstein unmittelbar anwendbar.
Verordnung vom 20. Oktober 2020 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (LGBl-Nr. 2020.300)
Verordnung vom 20. Oktober 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2021.318)
Verordnung vom 29. Juni 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (LGBl-Nr.: 2021.303)
Verordnung vom 21. September 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2021.292)

