Das EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits- Durchführungsgesetz (EWR-FNDG) ist am 1. Mai 2022 in Liechtenstein in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung verzögert sich bis zum 1. Januar 2023.
Mit Inkrafttreten der CRD V und CRR per 1. Mai 2022 wurden FMA-Wegleitungen und FMA-Mitteilungen angepasst. Weitere Informationen zum Meldewesen.
Die FMA hat eine Broschüre zum Vermögensverwaltungsstandort Liechtenstein publiziert und gibt damit einen Marktüberblick.
Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts mit Inkrafttreten am 15. April 2022 geändert.
Besonders hinzuweisen ist auf Abschnitt 5.4.2., der für bestimmte Ausnahmefälle, insbesondere den Mandats- oder Bankwechsel sowie bestimmte Umstrukturierungen, den comply-or-Explain Ansatz auch nach dem 1.1.2018 zulässt.
Jahres-Medienkonferenz
Die FMA hat heute an ihrer Jahres-Medienkonferenz ihren Geschäftsbericht veröffentlicht. Ebenfalls verfügbar ist ab heute die Broschüre Finanzplatz Liechtenstein – Ausgabe 2022.
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat am 28. März 2022 die Risiken im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine diskutiert.
Die Regierung hat Volkmar Ritter, Vaduz, als Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bestellt.
DDr. Marcel Lötscher, Leiter des Bereichs Wertpapiere und Märkte und Mitglied der Geschäftsleitung, verlässt die FMA. Die interimistische Leitung übernimmt Dr. Reto Degen.

