Die FMA hat die FMA-Mitteilung 2013/07 betreffend die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) überarbeitet.
Die FMA hat heute das Guideslines-Register veröffentlicht. Das Register enthält die Guidelines der ESAs, für die die FMA ‘comply’ oder ‘intend to comply’ erklärt hat. Es ersetzt die bisherigen Verweismitteilungen.
Treuhänderprüfung
Die Prüfungskommission für Treuhänder hat die Prüfungsdaten der Treuhänderprüfung und der Zusatzprüfung zur Erlangung einer eingeschränkten Treuhänderbewilligung für den Herbst 2022 festgelegt.
Das EWR-Finanzdienstleistungs-Nachhaltigkeits- Durchführungsgesetz (EWR-FNDG) ist am 1. Mai 2022 in Liechtenstein in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung verzögert sich bis zum 1. Januar 2023.
Mit Inkrafttreten der CRD V und CRR per 1. Mai 2022 wurden FMA-Wegleitungen und FMA-Mitteilungen angepasst. Weitere Informationen zum Meldewesen.
Die FMA hat eine Broschüre zum Vermögensverwaltungsstandort Liechtenstein publiziert und gibt damit einen Marktüberblick.
Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts mit Inkrafttreten am 15. April 2022 geändert.
Besonders hinzuweisen ist auf Abschnitt 5.4.2., der für bestimmte Ausnahmefälle, insbesondere den Mandats- oder Bankwechsel sowie bestimmte Umstrukturierungen, den comply-or-Explain Ansatz auch nach dem 1.1.2018 zulässt.
Jahres-Medienkonferenz
Die FMA hat heute an ihrer Jahres-Medienkonferenz ihren Geschäftsbericht veröffentlicht. Ebenfalls verfügbar ist ab heute die Broschüre Finanzplatz Liechtenstein – Ausgabe 2022.