Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt:
Verordnung vom 3. Dezember 2019 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2019.330)
Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt:
Verordnung vom 11. Dezember 2018 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik (LGBl-Nr. 2018.410)
Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt:
Verordnung vom 3. Dezember 2019 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2019.330)
Verordnung vom 09. Februar 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus Tunesien (LGBl-Nr. 2021.053)
Verordnung vom 26. Januar 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (LGBl-Nr.: 2021.049), Verordnung vom 26. Januar 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (LGBl-Nr.: 2021.048)
Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt:
Verordnung vom 26. September 2017 betreffend die Abänderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
Verordnung vom 12. Januar 2021 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (LGBl-Nr. 2021.004)
Veröffentlichung von Sanktionen
Die FMA veröffentlicht Sanktionen in neuer Rubrik. Sie enthält die rechtskräftigen Sanktionen aus dem Jahr 2020.

