Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt: Verordnung vom 11. Dezember 2018 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. der zuständige Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen geändert.
Verordnung vom 4. August 2020 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2020.243)
Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt: Verordnung vom 11. Dezember 2018 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. der zuständige Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen geändert.
Änderung der UNO Sanktionslisten, welche sich materiell auf die folgende Verordnung auswirkt: Verordnung vom 3. Dezember 2019 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2019.330)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. der zuständige Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen geändert.
Verordnung vom 07. Juli 2020 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela (LGBl-Nr.: 2020.215)
Verordnung vom 30. Juni 2020 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (LGBl-Nr. 2020.209)

