Ein Überblick über die wichtigsten Amtsmitteilungen

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03.03.2026
Presseportal der Regierung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2026 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschegesetz, GwG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. …

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24.02.2026
Presseportal der Regierung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. Februar 2026, eine Abänderung der Steuerverordnung (SteV) verabschiedet.

Hintergrund ist eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zur Optimierung des Trustrechts, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Mit dieser wird unter anderem das im Stiftungsrecht hinsichtlich gemeinnütziger Stiftungen bereits etablierte Aufsichtsregime analog im Treuhänderschaftsrecht zur Anwendung gebracht. …

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24.02.2026
Presseportal der Regierung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 24. Februar 2026, die neue Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren beschlossen. Sie tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die bestehende und gelebte Praxis, öffentliche Vernehmlassungen zu Gesetzesentwürfen durchzuführen und die eingegangenen Stellungnahmen zu veröffentlichen, gewährleistet ein hohes Mass an Transparenz. Diese Praxis, welche sich bisher auf Grundsatzbeschlüsse der Regierung stützt, wird beibehalten und nun in einer Verordnung konsolidiert. …

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24.02.2026
Presseportal der Regierung

Für die Nutzung bestimmter E-Government-Dienste ohne Anmeldung oder Identifikation mittels eID.li stellt die Landesverwaltung ein alternatives Anmeldeverfahren zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt dabei über ein befristetes Einmalpasswort. …

 

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06.02.2026
Presseportal der Regierung, Regierung

Regierung beschliesst weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit organlosen Rechtsträgern

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 über weitere Massnahmen im Zusammenhang mit organlosen Rechtsträgern entschieden. Die Massnahmen wurden von der Mitte 2025 eingesetzten Steuerungsgruppe erarbeitet. Sie sind darauf ausgerichtet, einerseits die Rechtssicherheit zu stärken und andererseits die Umgehung von Sanktionen weiterhin zu verunmöglichen.

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29.01.2026
Presseportal der Regierung

Die Regierung hat am Dienstag, 27. Januar 2026, eine Änderung der Zustellverordnung beschlossen, die am 1. Februar 2026 in Kraft tritt. Damit wird die Zustellung von behördlichen Dokumenten im elektronischen Geschäftsverkehr klarer geregelt und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Dabei orientiert sich die Regierung am Verfahren, das sich in der physischen Zustellung von behördlichen Dokumenten bewährt hat.

Die Anpassung ist nötig, da die bisherige Rechtslage teilweise zu Unsicherheiten führte. Das war insbesondere der Fall bei der elektronischen Zustellung von rechtsmittelfähigen Dokumenten mit Zustellnachweis an Unternehmen, die gemäss E-Government-Gesetz zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sind, aber keine qualifizierte elektronische Zustelladresse hinterlegt haben.

Die neue Regelung legt nun klar fest, dass in Fällen, in denen eine elektronische Zustellung mit Zustellnachweis nicht möglich ist, ein bewährtes Ersatzverfahren greift: Im Amtsblatt wird ein Hinweis veröffentlicht, dass ein Dokument bei der zuständigen Behörde zur Abholung bereitliegt. Wird dieses nicht abgeholt, gilt das Dokument 14 Tage nach Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt als zugestellt. Dieses Vorgehen entspricht dem etablierten Verfahren bei der physischen Zustellung und garantiert eine eindeutige Rechtswirkung.

Die Regelung betrifft ausschliesslich Unternehmen. Für Privatpersonen ergeben sich keine Änderungen. Unternehmen können eine qualifizierte elektronische Zustelladresse hinterlegen, indem sie ihr Unternehmen im E-Government-Basisdienst eVertretung aktivieren (eVertretung – Liechtensteinische Landesverwaltung).

 

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29.01.2026
Presseportal der Regierung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, eine Abänderung der Handelsregisterverordnung (HRV) verabschiedet.

Hintergrund ist eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zur Optimierung des Trustrechts, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Damit sollen insbesondere eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sichergestellt und mögliche Kontrolldefizite ausgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Treuhänderschaften sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Systematik im PGR erfolgt auch eine Anpassung der im Rahmen der Eintragung eines Treuhandverhältnisses in das Handelsregister anzumeldenden Tatsachen (Art. 900 Abs. 2 PGR). Diese revidierten Bestimmungen sind in der HRV nachzuvollziehen.

Weiters werden gemeinnützige Treuhänderschaften neu der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellt (Art. 929 Abs. 1 PGR). Um diese Erweiterung der Aufsichtskompetenz auch im Aussenverhältnis darzustellen, wird der Name der Stiftungsaufsichtsbehörde in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert. Diese Namensänderung ist in der HRV, der Stiftungsrechtsverordnung (StRV) sowie der Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV) zu berücksichtigen.

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19.12.2025
Presseportal der Regierung

Liechtenstein setzt internationalen Standard für Krypto-Transparenz um

 

Vaduz (ots) – Seit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Jahr 2016 haben sich die Finanzmärkte, Dienstleistungen und Produkte stark weiterentwickelt. Um dieser Dynamik und der Digitalisierung gerecht zu werden, hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den Common Reporting Standard (CRS) überarbeitet und zusätzlich das Crypto Asset Reporting Framework

(CARF) geschaffen.

 

Das CARF regelt den automatischen Informationsaustausch von steuerrelevanten Informationen von Kryptowerten und trägt dem rasanten Wachstum in diesem Bereich Rechnung. Die Regierung hat daher am 18. Dezember 2025 die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Bezug auf Transaktionen mit Kryptowerten (CARF-Verordnung) beschlossen. Die CARF-Verordnung regelt in Ausführung des CARF-Gesetzes Details zu den CARF-Partnerstaaten Liechtensteins sowie zu Formularen für Zwecke der CARF-Sorgfaltspflichten.

 

Die Konformität mit internationalen und europäischen Standards im Steuerbereich ist ein zentraler Pfeiler der Finanzplatzstrategie Liechtensteins. Gemäss dem Joint Statement vom 10. November 2023, in dem sich Liechtenstein zur Einführung des CARF verpflichtet hat, wird der erste Informationsaustausch im Jahr 2027 für die Meldeperiode 2026 erfolgen – im Einklang mit dem EU-Zeitplan.

 

Das CARF-Gesetz und die CARF-Verordnung treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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