Die FMA hat die Wegleitung 2018/7 zur allgemeinen und branchenspezifischen Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts mit Inkrafttreten am 15. April 2022 geändert.
Besonders hinzuweisen ist auf Abschnitt 5.4.2., der für bestimmte Ausnahmefälle, insbesondere den Mandats- oder Bankwechsel sowie bestimmte Umstrukturierungen, den comply-or-Explain Ansatz auch nach dem 1.1.2018 zulässt.
Anpassung der Länderliste A
Die FMA hat die «Liste A» (Liste der Länder mit erhöhten geografischen Risiken) der Richtlinie 2013/1 zum risikobasierten Ansatz im Sinne des Sorgfaltspflichtrechts aktualisiert.
SPG-Änderungen in Kraft
Am 1. April 2021 tritt das revidierte Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) in Kraft. Die Änderungen dienen insbesondere der Umsetzung der 5. Geldwäscherei-Richtlinie. Die Geldwäschereibekämpfung wird damit erneut gestärkt.
Aktualisierung der «Liste A»
Die FMA hat die Liste der Länder mit erhöhten geografischen Risiken der Richtlinie 2013/1 angepasst.