TVTG: Notwendige Registrierung
Per 1. Januar 2021 sind ausschliesslich die im Register der FMA eingetragenen VT-Dienstleister dazu berechtigt, die jeweils genannten Dienstleistungen zu erbringen.
Reminder: Übergangsfrist für bereits tätige VT-Dienstleister
Die FMA erinnert daran, dass die in Art. 50 TVTG statuierte Übergangsfrist für die Registrierung per 31. Dezember 2020 endet.