Verordnung vom 16. Januar 2024 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2024.026)
Angemessenheitsbeschlüsse für die Schweiz und 10 weitere Drittstaaten bleiben in Kraft
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. der zuständige Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen geändert:
Security Council ISIL (Da’esh) and Al-Qaida Sanctions Committee Amends Fourteen Entries to Its Sanctions List
Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (LGBl-Nr. 2024.008)
Massnahmen gegenüber Mali (LGBl-Nr. 2024.009)
Massnahmen gegenüber Syrien (LGBl-Nr. 2024.010)
Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2024.011)
Die FMA hat die Richtlinie betreffend die spezialgesetzliche Prüfung und Berichterstattung durch Revisionsstellen (FMA-Richtlinie 2024/1) veröffentlicht. Diese Richtlinie ist erstmals für die Prüfung und Berichterstattung über Finanzintermediäre anzuwenden, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 1. Januar 2024 endet.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bzw. der zuständige Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen geändert.
Security Council 1718 Sanctions Committee Amends Two Entries on Its Sanctions List
Security Council ISIL (Da’esh) and Al-Qaida Sanctions Committee Amends Seven Entries to Its Sanctions List
Verordnung vom 21. Dezember 2023 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2023.483)
https://www.gesetze.li/chrono/2023483000
Verordnung vom 21. Dezember 2023 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus (LGBl-Nr. 2023.482)
https://www.gesetze.li/chrono/2023482000
Verordnung vom 21. Dezember 2023 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen im Zusammenhang mit der Situation in der Republik Moldau (LGBl-Nr. 2023.481)
Volkswirtschaftsmonitor Q4/2023
Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht nimmt die FMA Einschätzungen zur Entwicklung der Volkswirtschaften, insbesondere der internationalen Finanzmärkte, vor. Die Ausgabe Q4/2023 ist jetzt online.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
Die AIPM Azur International Portfolio Management AG, Vaduz, hat per 19. Dezember 2023 auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

