Verordnung vom 08. März 2022 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (LGBl-Nr.: 2022.094)
Jahres-Medienkonferenz
Die FMA hat heute an ihrer Jahres-Medienkonferenz ihren Geschäftsbericht veröffentlicht. Ebenfalls verfügbar ist ab heute die Broschüre Finanzplatz Liechtenstein – Ausgabe 2022.
Verordnung vom 11. April 2022 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2022.093)
Gesetzliche Lösch- und Aufbewahrungsfristen
Personenbezogene Daten dürfen immer so lange rechtmässig aufbewahrt und gespeichert werden, wie dafür eine Einwilligung vorliegt oder sie für einen der anderen Rechtfertigungsgründe aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich sind. Ein solcher Rechtfertigungsgrund kann auch die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sein, welcher der Verantwortliche unterliegt und die eine bestimmte zeitliche Frist für eine Aufbewahrung oder Löschung von gewissen personenbezogenen Daten festlegt.
Die Datenschutzstelle hat dazu bereits vor einiger Zeit eine Liste der wichtigsten gesetzlichen Lösch- und Aufbewahrungsfristen in Liechtenstein zusammengestellt. Da in den letzten Jahren aber wieder einige Gesetzesrevisionen stattfanden und Verordnungen an das neue liechtensteinische Datenschutzgesetz angepasst wurden, hat die Datenschutzstelle diese Liste nun entsprechend ergänzt und aktualisiert. Sie kann auf der Internetseite der Datenschutzstelle aufgerufen werden:
Stabsstelle FIU: Veröffentlichung FAQ für Praxisfragen
Auf der FIU Homepage im Bereich «Internationale und EU-Sanktionen» wurde die «FAQ für Praxisfragen zur Verordnung betreffend Massnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine» veröffentlicht.
AJU Newsletter 3/2022:
Allgemeines: Abänderung der Verordnung über die Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Handelsregister: Zulässige Ausweisdokumente zur Beglaubigung von Unterschriften
Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention: Prüfungen von Stiftungen und Anstalten durch die Revisionsstellen, beauftragte Dritte und die Stiftungsaufsichtsbehörde
Verordnung vom 3. Dezember 2019 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu den Gruppierungen „ISIL (Da’esh)“ und „Al-Qaida“ (LGBl-Nr. 2019.330)
Verordnung vom 30. März 2022 betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (LGBl-Nr. 2022.085)

